Mehr Kapital aus Lebensversicherungen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Tecklenburg. (NF) In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, 19.12.2013 C209/12) haben alle Lebensversicherungsinhaber die ihre Versicherung zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen haben jetzt noch die Möglichkeit bis zu 50 Prozent oder mehr aus der Lebensversicherung (LV) zu erhalten. Dabei ist egal ob sie schon abgewickelt, ausgezahlt, gekündigt oder noch laufend ist. Wichtig ist lediglich, dass sie in der Zeit zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurde.

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