Kein Diskriminierungsverbot für die ,,Dienerin der Bürger“

Städtische Beamte lehnt Güterichterverfahren ab, weil der Gegner als Gefangener der BRD darauf wohl kein Recht hat.

Osnabrück – Eine städtische Beamte hat jetzt in dem der Redaktion vorliegendem Schreiben eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück in einem streitigen Verfahren angeregte Mediation im Güterichterverfahren mit der folgenden Begründung ,,…, dass schon aufgrund der Tatsache, dass der Kläger (Verleger Norbert Fuhs, Anm. d. Redaktion) wegen Betrugs in der JVA Bielefeld einsitzt, die Einigung in einem Güterichterverfahren abgelehnt wird.‘‘ abgelehnt. Diskriminiert wird in der Friedensstadt Osnabrück natürlich grundsätzlich niemand wegen seiner/em Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Einstellung aber Ausnahmen bestätigen wohl auch hier die Regel.

Hintergrund: Verleger Norbert Fuhs plant nach seiner Haftstrafe auf dem früheren Remme-Grundstück, auf dem eine 6 x 6 Meter große Holzhütte bereits seit 1962 mit Plumpsklo und eigenem Wasserbrunnen steht, diese abzureißen und durch ein ökologisch neutrales Blockhaus zu ersetzen, eine Bienenwerkstatt mit anzubauen und dort Bienen zu halten, Honig zu ernten und zu verkaufen. Er möchte auch Schülerinnen und Schülern und natürlich anderen Interessierten auf einer Großbildleinwand direkt am See und an echten Bienenstöcken das interessante, vielfältige und staatserhaltende Leben von Bienen und deren grundlegende Wichtigkeit für auch unser Leben auf diesem Planeten insgesamt näherbringen.

Der entsprechende Bauantrag wurde erwartungsgemäß vom Osnabrücker Bauamt abgelehnt und so zog Fuhs vor das Verwaltungsgericht. Dort wurden aus einem erst einmal zwei Verfahren, da die Forderung nach der Festlegung einer klaren Anschrift getrennt vom Bauantrag zu sehen ist, das Grundstück hat nämlich derzeit keine Anschrift, was bei der Bestellung von Handwerkern und Besuchern immer ein leichtes Problem ergibt. Aus der im Februar eingereichten Klage kam jetzt der Vorschlag des Gerichtes im Zuge einer Mediation gemeinsam zu entscheiden.

So hat die deutsche Gesellschaft laut Gutachten in den letzten 27 Jahren 76 Prozent aller Insekten hier vernichtet. Man kann jetzt auch 500 Kilometer über die Autobahn preschen, ohne eine tote Fliege auf der Frontscheibe zu haben. Das ist zwar praktisch, aber lebensbedrohlich für die Umwelt und auch für uns Menschen. Da bilden Bienen eine Schlüsselrolle, da sie Blüten bestäuben und so Fruchtbildung und damit Futter für Insekten erst möglich machen. Ohne Insekten keine niederen und damit auch keine höheren Tiere oder Vögel. Der Nistkasten zu Haus bleibt nicht leer, weil er schlecht ist, sondern weil Vögel gar nicht nisten, da sie für ihre Nachkommen kein Futter sehen. Da nützt es auch nichts, wenn die Leiterin des Umweltamtes der Stadt Osnabrück selbstgefällig feststellt, sie mache ihren Job schon seit über zwanzig Jahren, und zwar sehr gut. Das Gegenteil bestätigen die vorliegenden Untersuchungen. Und dem schließt sich jetzt auch das Bauamt an, indem es die Errichtung einer Imkerei am Rubbenbruchsee verbieten möchte, weil es Angst hat, die Erholungssuchenden würden negativ beeinträchtigt. Bauer Kolkmeier, der Nachbar, hat daher schon mal etwa 75 Meter vom See entfernt über 60 Völker in seiner Apfelplantage von Imkern aufstellen lassen, damit die Apfelbäume auch tatsächlich Äpfel produzieren. Daran stört sich niemand! Bei einem Versuch hat man einen Apfelbaum bis auf einen  Zweig komplett mit einem keine Bienen mehr durchlassendem Netz verhüllt. Das Resultat: Im verhüllten Teil gab es tatsächlich zwei und auf dem einen unverhüllten Zweig 154 Äpfel. Das ist die Leistung von Bienen!

Eine Anzeige wegen Diskriminierung wollte die Polizei Osnabrück nicht aufnehmen, da es sich bei der Diskriminierung nicht um einen Straftatbestand handeln würde und verwies Fuhs daher an seinen Rechtsanwalt zur zivilrechtlichen Klage. 

Fuhs hat schon einmal in einem früheren Schreiben an Oberbürgermeisterin Pötter festgestellt, dass eine Bürgermeisterin, die solche Angestellte beschäftigt, eigentlich keine Feinde mehr braucht.

Das Verwaltungsgericht hat demensprechend jetzt mitgeteilt, dass dieses Verfahren nun ,,im streitigen Verfahren zu entscheiden ist. Hierfür erscheint die Hinzuziehung von ,,Fachleuten aus der Bienenhaltung‘‘ jedenfalls derzeit nicht erforderlich‘‘. Wieso auch, es geht ja nur um die Einrichtung einer Imkerei zur Haltung von Bienen um damit Insektenbildung überhaupt erst wieder zu ermöglichen und um so überhaupt wieder Leben weiter zu sichern. Wenn nämlich 76 Prozent zerstört sind, dann bilden sich nicht automatisch wieder neue Insekten zu Hauf.                            NF

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