Die blühende Landschaft stirbt weiter ab

Osnabrück-NF-Auch wenn die Leiterin des Umweltamtes behauptet ihren ,,Job“ in den letzten zwanzig Jahren gut gemacht zu haben, ändert das nichts an der Feststellung, dass wir in den letzten 27 Jahren 76 aller Insektenmasse vernichtet haben, wie es das Gutachten unter Insektensterben nachweist. Das heißt im Klartext: Nur noch 1/4 aller Insekten können Pflanzen zu Humus verarbeiten, es gibt nur noch 1/4 der Mückenstiche wie vor dreißig Jahren (das ist sicher eher positiv), Fische, Vögel und andere Tiere finden kaum noch Futter und vermehren sich daher nur zu einem viertel und auch Vegetarier werden kaum noch Früchte oder Gemüse finden, denn ohne Bestäubung keine neue Pflanze oder Frucht.

Bis man solche ,,blühende Landschaften“ am Rubbenbruchsee sieht, wird es noch einige Jahre dauern.
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Imkerei am Rubbenbruchsee

Osnabrück-NF-Hier auf dem ehemaligen Grundstück der Familie Remme will Verleger Norbert Fuhs eine Imkerei mit Bienenschule eröffnen. Derzeit kämpft er noch vor dem Verwaltungsgericht mit dem Bau- und dem Umweltamt, die das nicht erlauben wollen. In der Absicht verstärkt hat Fuhs ein Gutachten, welches jetzt festgestellt hat, dass unsere Gesellschaft in den letzten 27 Jahren die Gesamtmasse der gezählten Insekten um 76 Prozent vernichtet hat. Da bekommt dann die Aussage der Chefin des Umweltamtes, sie mache ihren Job schon seit über zwanzig Jahren gut, eine ganz neue Bedeutung. Offensichtlich wird hier gar nicht verstanden was sie tun oder eben nicht tun. Jedenfalls will Fuhs dafür sorgen , dass die Wiesen auch am Rubbenbruchsee wieder blühen und es wieder eine steigende Zahl, der auch für den Menschen, lebensnotwendigen Insekten gibt. Mehr dazu in der kommenden Ausgabe.

Zwei der bisher aufgebauten drei Bienenbeuten sind schon von Bienen bewohnt. Es sollen noch über 50 weitere folgen und ab nächsten August/September wird es hier Honig und Honigprodukte zu kaufen geben. Foto: Fuhs

Kein Diskriminierungsverbot für die ,,Dienerin der Bürger“

Städtische Beamte lehnt Güterichterverfahren ab, weil der Gegner als Gefangener der BRD darauf wohl kein Recht hat.

Osnabrück – Eine städtische Beamte hat jetzt in dem der Redaktion vorliegendem Schreiben eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück in einem streitigen Verfahren angeregte Mediation im Güterichterverfahren mit der folgenden Begründung ,,…, dass schon aufgrund der Tatsache, dass der Kläger (Verleger Norbert Fuhs, Anm. d. Redaktion) wegen Betrugs in der JVA Bielefeld einsitzt, die Einigung in einem Güterichterverfahren abgelehnt wird.‘‘ abgelehnt. Diskriminiert wird in der Friedensstadt Osnabrück natürlich grundsätzlich niemand wegen seiner/em Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Einstellung aber Ausnahmen bestätigen wohl auch hier die Regel.

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OSZ: Vom Gewinner zum Verlierer?

Osnabrück. Seit Januar 1984 hatte Verleger Norbert Fuhs zunächst als Geschäftsführer der Fuhs Verlags KG und anschließend der Enorm VerlagsgmbH insgesamt wohl über einhundert gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Neuen OZ gewonnen und auch einige verloren. Am 31. Januar 2013 verlor er eine und gewann damit den Kompromiss die verbesserte Reichweitenanalyse von 2012 der Osnabrücker Sonntagszeitung (OSZ) für Werbezwecke einsetzen zu dürfen. Damit war klar, die Osnabrücker Sonntagszeitung durfte sich nun ab sofort offiziell als die Nummer eins unter den Werbeträgern im Großraum Osnabrück bezeichnen. „OSZ: Vom Gewinner zum Verlierer?“ weiterlesen

Ukraine bezahlt unfähige westliche Diplomatie

Osnabrück. Im Ukrainekrieg bezahlt jetzt das ukrainische Volk mit ihrem Hab, Gut und Leben und wir mit Steuermilliarden von ganz Europa und damit im wesentlichen von Frankreich und Deutschland die nachgewiesene Unfähigkeit der westlichen, im wesentlichen amerikanischen Diplomaten. Seit 2014 hat Putin, nach und mit der Annexion der Halbinsel Krim keinen Hehl daraus gemacht was er will und das er dafür bereit ist alles zu tun. Jetzt, nach acht vielleicht nicht untätigen aber im Ergebnis ,,verlorenen“ Jahren schauen wir 2022 inzwischen schon ein halbes Jahr einem Krieg in Europa zu, ohne auch nur annähernd zu wissen was wir tun sollen.

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Wie die beiden Fotos vom Donnerstag aus Bielefeld und Samstag vom Rubbenbruchsee (oben) der Kw 31 zeigen, blühen auf Wiesen in der Nähe von Bienenbeuten erheblich mehr Blumen auf den Wiesen. Ein klares Zeichen für die große Wichtigkeit der kleinen effektiven Bestäuber. Fotos: Fuhs

Ohne Insekten kaum Jungvögel, Störche, Fische, Würmer, Mäuse oder andere lebensnotwendige Tiere

Osnabrück. In den letzten gut 45 Jahren haben wir, das heißt meine, die ältere Generation, bis zu 80 Prozent der hier lebenden Insekten vernichtet oder zugeschaut wie sie vernichtet wurden ohne etwas dagegen getan zu haben. Ganz im Gegenteil lebt ein Teil der heutigen Rentner hier ganz gut von den Dividenden und/oder Tantiemen oder auch den Kursgewinnen der Aktien von Bayer, BASF und anderer ,,Giftmischern“ oder Pharmariesen. Als ich vor etwa 40 bis 50 Jahren einhundert Kilometer über die Autobahn gefahren bin konnte man das vordere Nummernschild vor lauter ,,Fliegendreck“ kaum noch lesen und die Scheibenwischer gingen nicht durch ihre gewöhnliche Arbeit des Wasser Wegputzens, sondern durch das Wegputzen der getrockneten und sehr hart festsitzenden Fliegendrecks kaputt. Seither werden bei Autowäschen die Fahrzeuge vor der Einfahrt in die Waschstrasse mit einem Dampfstrahler gesäubert, da die Waschstrasse den Dreck festsitzender Fliegen und anderer Insekten nicht mehr weg bekommt.

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Fuhs weiter im offenen Vollzug in Bielefeld

Bielefeld. Verleger Fuhs bleibt weiter im offenen Vollzug in Bielefeld. Er hat noch eine Haftzeit bis 2025. Anschließend wird er wohl wieder nach Tecklenburg ziehen und versuchen wieder klar zu kommen. Mehr kann er derzeit aus der JVA heraus nicht bekannt geben.

Fuhs wechselt Rechtsvertreter in Osnabrück

Tecklenburg. (NF) Verleger Fuhs hat jetzt seinen Rechtsvertreter in Osnabrück gewechselt. Wurde er bisher von Rechtsanwalt Heinz-Josef Klekamp vertreten hat das Mandat jetzt Rechtsanwalt Fritz Graf, Hakenstr. 9 in Osnabrück übernommen. Der Wechsel war notwendig geworden, so Fuhs, nachdem Klekamp und Fuhs zusammen wegen Urkundenfälschung angeklagt wurden. Das Verfahren gegen Fuhs wurde eingestellt. Gegen den Freispruch von Rechtsanwalt Klekamp ging die Staatsanwaltschaft jetzt in Berufung. Es geht um die Zahlung von 15.000 € Schadenersatz an Fuhs, die im Dezember 2015 auf das Konto von Rechtsanwalt Klekamp direkt gezahlt wurden. Eine von Klekamp vorgelegte Abtretungserklärung wurde als deutlich vordatiert vom entsprechenden Gutachter festgestellt. Fuhs bestätigte, dass das auf der Abtretungserklärung angegebene Datum nicht richtig sein kann. Fuhs sitzt derzeit seine Strafe im offenen Vollzug in der Haftanstalt Bielefeld ab.

BGH entscheidet sich für die Zahlungen der Osnabrücker Sonntagszeitung

Osnabrück/Karlsruhe. (NF) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass die Medienbriefzeichner die erhaltene Rendite nicht zurückzahlen müssen. Damit hat er sich der Rechtsmeinung der Osnabrücker Sonntagszeitung bzw. seines Herausgebers klar angeschlossen. Ob und wie die Medienbriefzeichner, die bereits an  den Insolvenzveralter Klaus Niemeyer gezahlt haben, ihr Geld zurück erhalten können, läßt Verleger Fuhs gerade klären. Wir warten dazu auf die Begründung des BGH. Neue Erkenntnisse lesen Interessierte daher bald hier.